Mehr Sicherheit für Radfahrer
Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) begrüßt die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Am 14.02.2020 stimmte der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu. Am 28.04.2020 werden die Änderungen nun offiziell in Kraft treten und somit den Radverkehr auch auf Thüringens Straßen sicherer gestalten.
In Bezug auf den Radverkehr bringt die Novelle folgende spannende Änderungen mit sich:
- Beim Überholen von Radfahrern wurde ein Mindestabstand eingeführt. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge künftig 1,5 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten und Außerorts 2,0 Meter.
- Die bestehende Grünpfeilregelung wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Radfahrer ausgeweitet. Hierfür wurde ein neues Verkehrszeichen für rechtsabbiegende Radfahrer eingeführt.
- Rechtabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen an Kreuzungen Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Kraftfahrzeuge bekommen ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
- Es werden Fahrradzonen eingeführt. Für den Fahrverkehr gilt in diesen Zonen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der Radverkehr darf weder gefährdet oder behindert werden.
Alle Änderungen im Überblick gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html