Mitgliedschaft in der AGFK Thüringen
Aufnahmekriterien
Antragsteller können Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise sein, welche folgende Aufnahmekriterien erfüllen und damit nachweisen können, dass sie den Radverkehr fördern bzw. fördern wollen:
- Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) beitreten und unter Anerkennung des Leitbildes mit den Zielen der AGFK-TH mitarbeiten zu wollen.
- Nachweis eines bestätigten fahrradfreundlichen Verkehrskonzeptes bzw. Auftrag zur Erarbeitung in den nächsten 3 Jahren (Verbesserung von Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation).
- Existenz bzw. Benennung eines festen Ansprechpartners in der Verwaltung für den Radverkehr (ggf. Fahrradbeauftragter).
- Existenz/Schaffung einer AG „Radverkehr“ (bzw. „Nahmobilität“) oder eines Arbeitskreises in der kommunalen Gebietskörperschaft. (Kriterium nur für Städte und Landkreise)