Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der AGFK Thüringen

Aufnahmekriterien

Antragsteller können Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise sein, welche folgende Aufnahmekriterien erfüllen und damit nachweisen können, dass sie den Radverkehr fördern bzw. fördern wollen:

  • Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) beitreten und unter Anerkennung des Leitbildes mit den Zielen der AGFK-TH mitarbeiten zu wollen.
  • Nachweis eines bestätigten fahrradfreundlichen Verkehrskonzeptes bzw. Auftrag zur Erarbeitung in den nächsten 3 Jahren (Verbesserung von Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation).
  • Existenz bzw. Benennung eines festen Ansprechpartners in der Verwaltung für den Radverkehr (ggf. Fahrradbeauftragter).
  • Existenz/Schaffung einer AG „Radverkehr“ (bzw. „Nahmobilität“) oder eines Arbeitskreises in der kommunalen Gebietskörperschaft. (Kriterium nur für Städte und Landkreise)

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der AGFK-TH?

Beitragsordnung ab 01.01.2023

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Den Antrag auf Mitgliedschaft bei der AGFK-TH können Sie auch direkt herunterladen. Diesen finden Sie direkt hier oder unter "Termine & Information" -> "Veröffentlichte Dokumente".

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